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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2005 - L 8 AL 289/04   

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https://dejure.org/2005,96751
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2005 - L 8 AL 289/04 (https://dejure.org/2005,96751)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.02.2005 - L 8 AL 289/04 (https://dejure.org/2005,96751)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. Februar 2005 - L 8 AL 289/04 (https://dejure.org/2005,96751)
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  • BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 25/96

    Wichtiger Grund für die Ablehnung des Arbeitsangebotes, besondere Härte bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2005 - L 8 AL 289/04
    Zu den für den Eintritt einer Sperrzeit maßgebenden Tatsachen gehören in erster Linie Umstände, die mit dem Eintritt der Sperrzeit in einem ursächlichen Zusammenhang stehen und nach Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalles eine Sperrzeit von zwölf Wochen objektiv als unverhältnismäßig erscheinen lassen (BSG SozR 4100 § 119 Nr. 32; SozR 3-4100 § 119 Nr. 11).

    Unverschuldet ist ein Irrtum nur, wenn er auf einer Auskunft einer hiermit vertrauten Stelle - regelmäßig einer Dienststelle der Beklagten - beruht (BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 11 und Nr. 12).

  • BSG, 21.07.1988 - 7 RAr 41/86

    Besondere Härte - Arbeitslosengeld - Teilweise Verweigerung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2005 - L 8 AL 289/04
    Zu den für den Eintritt einer Sperrzeit maßgebenden Tatsachen gehören in erster Linie Umstände, die mit dem Eintritt der Sperrzeit in einem ursächlichen Zusammenhang stehen und nach Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalles eine Sperrzeit von zwölf Wochen objektiv als unverhältnismäßig erscheinen lassen (BSG SozR 4100 § 119 Nr. 32; SozR 3-4100 § 119 Nr. 11).
  • BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 17/96

    Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) statt gezahlter Arbeitslosenhilfe (Alhi) -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2005 - L 8 AL 289/04
    Auskünfte von sonst an der Lösung des Beschäftigungsverhältnisses beteiligten Personen wie zB Arbeitgeber oder Betriebsrat reichen in diesem Zusammenhang nicht aus (BSG vom 13. März 1997 - 11 RAr 17/96 -).
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